Wer das Drehkreuz am Eingang passierte, stimmte automatisch einer Preiserhöhung zu: Diese Geschäftspraxis hat das Landgericht Bamberg der RSG Group GmbH, die Fitnessstudios der Marke McFIT betreibt, untersagt. Darin liege eine aggressive geschäftliche Handlung. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass der Anbieter wettbewerbswidrig gehandelt hat (Az. 13 O 730/22).
Die RSG Group GmbH hatte im Jahr 2022 versucht, in Fitnessstudios der Marke McFIT eine Preiserhöhung durch das Passieren des Drehkreuzes herbeizuführen. Der Anbieter informierte darüber u. a. per Aufsteller im Eingangsbereich der Studios.
Das Gericht wertete dies als aggressive geschäftliche Handlung, da die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher unzulässig beeinflusst wurde. Mitglieder konnten die Studios nur über die Drehkreuze betreten. Indem das Passieren des Drehkreuzes aber als Zustimmung gewertet wurde, standen die Mitglieder vor der Entscheidung, die Preiserhöhung mit dem Betreten des Studios zu akzeptieren oder nicht trainieren zu können. Zudem sei zu berücksichtigten, dass viele Mitglieder von der Preiserhöhung erstmals beim Betreten des Studios erfahren hätten. Dadurch seien sie nicht vorbereitet gewesen und durch die Aushänge überrumpelt worden.
Der vzbv ließ eine ähnliche Vorgehensweise bei einer Preiserhöhung durch das Fitnessstudio-Unternehmen clever fit gerichtlich stoppen. Auch hier sollten Mitglieder automatisch neuen Preisen zustimmen, indem sie das Drehkreuz am Studioeingang passierten (Urteil des Landgerichts Augsburg, Az. 081 O 1161/23).
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