Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob dem Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Autovermieters der Nachweis obliegt, dass auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge, deren Verbleib ungeklärt ist, nicht zur Insolvenzmasse gehören, um eine Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegen die Masse allein aufgrund der Haltereigenschaft des Schuldners abzuwenden (Az. IV R 18/21).
Das Hauptzollamt trage die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.
Die Vorentscheidung sei hier aufzuheben. Das Finanzgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Kläger aufgrund seiner Beweisnähe die Nichtzugehörigkeit der Fahrzeuge zur Insolvenzmasse nachweisen müsse und dass ihm dieser Nachweis nicht gelungen sei.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.