Gem. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, wenn er Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen zahlt.
mehrDer EuGH hat die Rechte von Grenzgängern gestärkt: Ihnen stehen die gleichen Familienleistungen sowie sozialen und steuerlichen Vergünstigungen zu wie inländischen Arbeitnehmern.
mehrSchnatternde und müffelnde Gänse im Hinterhof statt des erhofften Meerblicks im Hotel sind ein Reisemangel und führen zur Reisepreisminderung.
mehrDas alleinige Einzahlen des Arbeitgebers in die Rentenversicherung erhöht nicht die Rente des Beschäftigten, der als versicherungsfreier Altersrentner in einer Teilzeitbeschäftigung tätig ist.
mehrDie Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu Arbeitslohn.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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