Eine „geschäftliche” Veranlassung fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet. Nur derjenige Bewirtungsaufwand, der betrieblich veranlasst ist, aber auf die eigenen Arbeitnehmer entfällt, ist deswegen nicht in seiner Abzugsfähigkeit begrenzt.
mehrZur Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG) gehören auch Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks anderen Personen als dem Veräußerer als Gegenleistung dafür gewährt, dass sie auf den Erwerb des Grundstücks verzichten, sofern sich der Erwerber zu dieser Leistung nicht (auch) gegenüber dem Veräußerer verpflichtet hat. Die Einbeziehung einer solchen Leistung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer setzt jedoch voraus, dass der Verzichtende bei Abschluss des Vertrags noch tatsächlich in der Lage und willens gewesen ist, das streitgegenständliche Grundstück zu erwerben.
mehrEs besteht Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws bei der Nutzung einer Autowaschanlage, wenn nachweislich keine Vorschäden bestanden und kein Eigenverschulden des Fahrzeuginhabers erkennbar ist.
mehrDie Hellhörigkeit eines Mehrfamilienhauses rechtfertigt keine Lärmbelästigung durch regelmäßige nächtliche Feiern sowie lautstarke Streitereien. Es besteht ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
mehrDas Finanzgericht München nahm Stellung zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung im Erstjahr der unternehmerischen Tätigkeit.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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