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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 28.03.2025

Multiple Sklerose keine wahrscheinliche Folge einer Hepatitis-Schutzimpfung

Die kurz nach einer Hepatitis-Impfung diagnostizierte Multiple Sklerose-Erkrankung eines Soldaten stellt keine Wehrdienstbeschädigung dar. Dass der Impfstoff-Hersteller Multiple Sklerose als mögliche Nebenwirkung der Impfung im Beipackzettel nenne, stellt keinen ausreichenden Zusammenhang her. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 6 VS 735/24).

Im Streitfall war bei einem Soldaten kurz nach einer dienstlich veranlassten Hepatitis-A/B-Schutzimpfung Multiple Sklerose diagnostiziert worden. Allein, dass der Impfstoff-Hersteller Multiple Sklerose als sehr seltene Nebenwirkung der Impfung ausweist, mache einen Zusammenhang nicht wahrscheinlich, argumentierte das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Einen Antrag auf Beschädigtenversorgung habe das Bundesamt für Personalwesen der Bundeswehr daher zu Recht abgelehnt.

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