Zinsen nach § 233a AO, die aufgrund der Erstattung von zu viel gezahlter Gewerbesteuer gezahlt werden, sind betrieblich veranlasste Einnahmen und bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu erfassen. Die Regelung des § 4 Abs. 5b EStG, die den Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ausschließt, steht einer solchen Erfassung nicht entgegen.
mehrDer Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen Kapitalgesellschaft liegt dort, wo der alleinige Geschäftsführer die maßgeblichen laufenden Geschäftsführungsmaßnahmen tatsächlich ausübt.
mehrDie Stadt Dortmund darf keine extra Verwaltungsgebühren für das Erstellen von Abschlepp-Kostenbescheiden erheben. Solche Aufschläge sind laut Landesrecht rechtswidrig.
mehrDa das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 29.12.2025 erst sehr spät beschlossen worden ist und sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bereits abgezeichnet hatte, dass einige Neuregelungen auch Auswirkungen auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung haben, verzögerte sich die Veröffentlichung der Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für die Umsatzsteuerjahreserklärung bis zum 29.12.2025.
mehrKommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Hunden, bei der eine Hundehalterin beim Trennungsversuch verletzt wird, haftet die Halterin der beteiligten Hunde aus Gefährdungshaftung auch dann, wenn sich der konkrete Verursachungsbeitrag der einzelnen Tiere nicht aufklären lässt. Bei der Haftungsabwägung kann eine erhöhte Tiergefahr insbesondere daraus folgen, dass eine Partei gleichzeitig zwei große Hunde führt, während das bloße Nichtanleinen eines Hundes die Tiergefahr nicht erhöht, wenn auch die anderen Hunde im Schadenszeitpunkt unangeleint waren.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 14.11.2025 © 2025
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